Visitenkarte VAPdesign

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1.) Nutzungsgegenstand

VAPdesign erteilt dem Anwender auf Grund des wirksamen Vertragsschlusses die nicht ausschließliche Bewilligung zur bestimmungsgemäßen Verwendung der bestellten Software und/oder der bestellen bzw. enthaltenen Daten. Programmbausteine und Daten sind urheberrechtlich geschützt und dürfen vom Anwender gegen Entrichtung einer Lizenzgebühr (Vertragsschluss) nur zum eigenen Gebrauch verwendet werden. Der eigene Gebrauch umfasst Vorhaben oder Aufgaben, für die der Anwender als Planender, Kontrollierender oder Ausführender ganz oder teilweise verantwortlich zeichnet oder für deren Bearbeitung er beauftragt wurde. Die Mehrfachverwendung auf mehreren Servern und/oder für weitere Projekte erfordern entsprechende Zusatzlizenzen. Die bestellte Software wird in Form von Original-Datenträgern oder mittels Link zum Download geliefert. Die mitgelieferten Daten sind vom Anwender bei Verwendung zu prüfen und an die Projektgegebenheiten anzupassen. Die Nutzung der gelieferten Software erstreckt sich jeweils auf den bei Vertragsabschluss definierten Geschäftsfall, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Berechtigung umfasst weiter die Fertigung einer Sicherungskopie des Originaldatenträgers bzw. das Recht, die Datenträger zur Sicherungszwecken auf die Festplatte zu kopieren.

2.) Urheberschutz der Software und der Daten

So nichts anderes schriftlich vereinbart wurde handelt es sich um eine einfache, zeitlich nicht befristete, nicht übertragbare, in der mit VAPdesign vereinbarten Hard- und Softwareumgebung (Server) ausübbare, nicht kündbare, nicht unterlizenzierbare Nutzungsbewilligung der angebotenen Software-Lösung. Außer der erteilten einfachen Nutzungsbewilligung behält sich VAPdesign alle Rechte vor. Insbesondere dürfen Programme, Programmteile, urheberrechtlich geschützte Daten und/oder die Begleitdokumentation ohne Zustimmung von VAPdesign weder vervielfältigt noch veröffentlicht oder an Dritte zum Gebrauch überlassen werden. Ausgenommen sind Sicherheitskopien für den eigenen Gebrauch. Die erteilte Nutzungsbewilligung ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der VAPdesign nicht übertragbar. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder in welcher Form auch immer zu verändern. Der Anwender ist nicht berechtigt, die Software und/oder die Daten zu vermieten, zu verleasen oder Dritten zu überlassen. Der Anwender ist nicht berechtigt, die gelieferte Software zu ändern, zu bearbeiten, zu verkaufen, zu vermieten oder sonst dritten zur Nutzung zu überlassen. Dritte sind auch Unternehmen, an denen der Besteller mittelbar oder unmittelbar beteiligt ist. Gemäß der Zweckübertragungsregel räumt VAPdesign zusammenfassend das Nutzungsrecht nur in demjenigen Umfang ein, den der Vertragszweck unbedingt erfordert.

3.) Nutzungsdauer

Die Nutzungsbewilligung wird auf unbestimmte Zeit erteilt und beginnt mit dem Zeitpunkt des wirksamen Vertragsschlusses.

4.) Gewährleistung

Allfällige Mängel der ausgelieferten Software bzw. der Daten sind ehestmöglich anzuzeigen, wobei der Anwender bei der Ermittlung der genauen Fehlerquelle mitzuwirken hat (insb. durch Protokolle, Screenshots etc.). Eine Verletzung der Mitwirkungspflichten führt zum Verlust des Gewährleistungsanspruchs. Behebbare Mängel werden vorrangig durch den Austausch der fehlerhaften Programmteile bzw. Daten behoben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, wobei der Nachweis des Mangels dem Anwender obliegt. Bei einem laufenden Wartungsvertrag verlängert sich die Gewährleistungsfrist (siehe sogleich). Für Softwareteile bzw. Daten die nicht von VAPdesign entwickelt wurden (zugekaufte Komponenten) übernimmt VAPdesign auch keinerlei Gewährleistung. Die Haftung für die Richtigkeit der Daten liegen beim Herausgeber der Daten, die Kontrollen und Prüfungen durch VAPdesign begründen keine Mithaftung.

5.) Wartung

Bei Abschluss eines Software-Wartungsvertrages mit VAPdesign verlängert sich die Gewährleistungsfrist auf insgesamt 12 Monate, und der Anwender erhält jedes neue Software-Update derselben Major Version in diesem Zeitraum unentgeltlich. Von dieser unentgeltlichen Regelung ausgenommen sind kostenpflichtige Zusatzmodule, kostenpflichtige erweiterte Funktionen, kostenpflichtige Entwicklungen in der zugrundeliegenden E-Commerce-Plattform und sonstige kostenpflichtige Customizing-Arbeiten, welche bei Bedarf entgeltlich freigeschaltet bzw. durchgeführt werden können. Für Daten können gesonderte Wartungsvereinbarungen getroffen werden.

6.) Haftung

Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten zumindest grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzforderungen verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls jedoch 3 Jahre nach Erbringung unserer Leistung. Keinesfalls übernimmt VAPdesign eine Haftung für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße oder vertragswidrige Bedienung der gelieferten Software zurückzuführen sind. Der Benutzer verpflichtet sich, seine Daten durch entsprechende Sicherungskopien und periodischer Anfertigung von Duplikaten zu sichern.

7.) Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrechte, Gerichtsstand

Die Ware und die damit verbundenen Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Kosten und Spesen Eigentum der VAPdesign. Der Anwender ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten oder mit anderen Forderungen aufzurechnen. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn uns diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Käufers bekannt gegeben wurde und wir der Veräußerung zustimmen. Im Fall unserer Zustimmung gilt die Kaufpreisforderung schon jetzt als an uns abgetreten und sind wir jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt geltend zu machen. Es wird vereinbart, dass in der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts kein Rücktritt vom Vertrag liegt, außer, wir erklären den Rücktritt vom Vertrag ausdrücklich. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt ausschließlich österreichisches Recht und wird der Gerichtsstand Graz vereinbart. Das UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen, die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

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